Schweiz: Dort können Sie Arbeit und Erholung unter einen Hut bringen

Schweiz: Dort können Sie Arbeit und Erholung unter einen Hut bringenSuchen auch Sie nach einer neuen beruflichen Herausforderung, dann könnte ein Job in der Schweiz für Sie eine gute Alternative zum Arbeitsplatz an Ihrem Heimatort sein.

Die Schweiz hat für Arbeitnehmer einiges zu bieten. Viele renommierte Unternehmen unterhalten ihren Hauptfirmensitz in einer der schweizerischen Großstädte und sind auf der Suche nach weiteren qualifizierten Mitarbeitern. Die Löhne und Gehälter sind in der Regel deutlich höher als in Deutschland, sodass ein neuer Job hier auch für mehr Geld im Portemonnaie sorgen kann.

Doch auch im Bereich der Gastronomie werden immer wieder Mitarbeiter gesucht. Besonders in der Hauptsaison fehlen in den Urlaubsregionen Köche, Servicekräfte und auch Housekeeper.

Arbeiten in den schweizerischen Urlaubsparadiesen

In jedem Jahr zieht es Tausende Menschen zum Urlaub machen in die Schweiz. Atemberaubende Berglandschaften, malerische Dörfer und sehenswerte Städte ziehen Touristen aus nah und fern in ihren Bann. Wer in der Schweiz lebt und arbeitet, der hat somit ganzjährig eine perfekte Kulisse, die fast schon einem Urlaub gleichkommt. Es gibt überall in der Schweiz schöne Ausflugsziele, Sehenswürdigkeiten und die Möglichkeit, an spannenden Freizeitaktivitäten, wie dem Bergsteigern, dem Paragliding u.Ä teilzunehmen. So lässt es sich nach einem Arbeitstag dann gleich auch prima entspannen. Und nicht zu vergessen das Klima! Der schweizer Kurort Davos beispielsweise gilt nicht umsonst als der perfekte Ort, um Lungenkrankheiten zu verringern oder gar zu heilen.

Eine Aufenthaltsbewilligung ist für EU-Bürger übrigens nicht erforderlich – der Nachweis über den Arbeitsplatz ist ausreichend.

Wohnen Sie im Grenzgebiet zur Schweiz? Dann müssen Sie sich allerdings als sogenannter Grenzgänger – Arbeitsplatz Schweiz/Wohnsitz Deutschland – über die Krankenversicherung Gedanken machen. Mit Inkrafttreten des bilateralen Abkommens vom 1. Juni 2002 zwischen der Europäischen Union und der Schweiz besteht für ausländische Arbeitnehmer eine Krankenversicherungspflicht.